AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (im folgenden „Lieferung“), auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und soweit nicht abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden werden. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Ware gelten die Bedingungen als anerkannt. Anders lautenden Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Unsere Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir der Einbeziehung der Bedingungen unseres Kunden im Einzelfall nicht widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingen des Kunden die Lieferung durchführen. Auch im Falle einer Teilnahme an elektronischen Plattformen des Kunden und der Betätigung von systembedingt zu aktivierenden Auswahlfeldern erfolgt keine rechtsverbindliche Akzeptanz der Nutzungsbedingungen oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Auf vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Rahmenverträge finden diese Bedingungen erst ab dem 01.01.2003 Anwendung; bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen Bedingungen fort.

2. Vertragsschluss, Unterlagen, Schutzrechte

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, wenn wir den Auftrag bestätigen. Für die Art und den Umfang unserer Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Bestätigen wir den Auftrag nicht, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrages zustande. Telefonische oder mündliche Erklärungen sind aus Dokumentationsgründen schriftlich zu bestätigen.

2.2

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Im Zusammenhang mit Angeboten von uns übermittelte Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit und jedenfalls dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen herstellen und liefern, übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, Handlungen, insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und gemäß der geltenden Haftungsbestimmungen Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns von allen, mit den von ihm übergebenen Unterlagen im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.3

Wir behalten uns vor, die Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge zu berechnen. Die Herstellungskosten der für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir in Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten vom Kunden ganz oder teilweise übernommen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.4

Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungs- wünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Leistungsbeschreibung

3.1

Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.

3.2

Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/ Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes zu testen.

3.3

Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1

Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt, dass wir im Falle eines abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretende Gründen von unserem Zulieferer nicht richtig, vollständig und rechtzeitig beliefert werden; in diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.2

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist oder er hierzu seine Zustimmung erteilt hat.

4.3

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.

4.4

Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.5

Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.

5. Sicherheiten

5.1

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.

5.2

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.

5.3

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

5.4

Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

5.5

Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.

5.6

Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.

5.7

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.

5.8

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Bestellers.

5.9

Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

6. Preise und Zahlung

6.1

Unsere Preise verstehen sich in EURO gemäß Angebotsabgabe ohne Mehrwertsteuer.

6.2

Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns vor dem Vertragsschluss im Rahmen der Billigkeit zu entsprechenden Preisangleichungen nach oben oder nach unten. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

6.3

Unsere Rechnungen sind gemäß den auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungen und ohne Abzug zu bezahlen.

6.4

Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.

6.5

Als Datum das Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

6.6

Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach unserer Wahl noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.

6.7

Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.

6.8

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Ansprüche wegen Mängeln

7.1

Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur unter Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.

7.2

Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.

7.3

Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken.

7.4

Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.

7.5

Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.

7.6

Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. .

7.7

Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei erkennbar unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.

7.8

Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.

7.9

Schadenersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden.

7.10

Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche wegen Mängeln nicht zu, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder Arglist zur Last.

8. Haftung

8.1

Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.2

Bei Schäden resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Vorstehende Regelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.3

Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren und uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8.4

Bei Ansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Produkte beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Produkte. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Alle anderen in Ziffern 8.1 – 8.3 geregelten Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.5

Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

8.6

Unsere Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes sowie nach §§ 445a, 445b BGB (Letztverkäuferregreß) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8.7

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

9.1

Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt.

9.2

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen ist der jeweilige Standort, von dem die Lieferung ausgeführt wird.

9.3

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Weinheim/Bergstraße. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland sind wir auch berechtigt, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Züricher Handelskammer durch einen oder drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Zürich, Schweiz. Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache abgehalten. Der Schiedsspruch ist für die beteiligten Parteien endgültig und bindend.

9.4

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen ist ausgeschlossen.

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